deutschenglishHomeSitemapImpressumReisebedingungenService-Hotline +43 664 / 437 63 30
Apartments & Ferienwohnungen in der Region Zell am See - Kaprun Apartments & Ferienwohnungen in der Region Zell am See - Kaprun Apartments & Ferienwohnungen in der Region Zell am See - Kaprun Apartments & Ferienwohnungen in der Region Zell am See - Kaprun Apartments & Ferienwohnungen in der Region Zell am See - Kaprun Apartments & Ferienwohnungen in der Region Zell am See - Kaprun Apartments & Ferienwohnungen in der Region Zell am See - Kaprun Apartments & Ferienwohnungen in der Region Zell am See - Kaprun

 

 

 

 

NEUIGKEITEN

Das Warten Hat Ein Ende!
Gute Nachrichten für alle Schneehungrigen Ski-Fans
Die Schmitten startet am Samstag, den 10. Dezember 2011 in den Skibetrieb

Snow Night & Freeski Night / Talstation CityXpress - Jeden Mittwochabend ab 28.12. um 20:00 Uhr steht Zell am See im Licht der Freaks on Snow und ihrer beeindruckenden Show.


Sie sind eine große Gruppe und suchen ein Ferienhaus? Wir haben das Passende in Kaprun... Stichwort: Chalet Kaprun!

 

 

 

 

 

 

PAUSCHALEN

Top Pauschalen für Ihren Sommerurlaub und Winterurlaub in den All in One Apartments:

» Zu den Sommerpauschalen

» Zu den Winterpauschalen

 

 

Sie finden uns auch auf:

 

  

 

 

 

 

Reisebedingungen

1. Anmeldung und Zahlung

Vertragsabschluss – Anzahlung

Der Abschluss des Beherbergungsvertrages erfolgt zwischen Gast und Beherberger. Der Gast stellt eine Buchungsanfrage an All in One - Apartments. Der Gast bekommt ein Angebot von All in One - Apartments. Wenn der Gast dieses Angebot bestätigt, bekommt er eine Buchungsbestätigung von All in One - Apartments mit Höhe und Termin des zu leistenden Anzahlungs- und Restzahlungsbetrages.  Erst nach Eingang der Zahlung ist der Beherbergungsvertrag für Kunde, Beherberger und All in One - Apartments verbindlich.

 

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 14 Tage (einlangend) nach der Reservierung, oder vom Beherberger bzw. All in One - Apartments bekanntzugebene Frist, zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Gast.

Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

 

Zahlung

Die Anzahlung beträgt ca. 20 - 30 % des Reisepreises. Der restliche Reisepreis wird bei der Anreise fällig oder wie mit All in One - Apartments vereinbart.

Die Anzahlung erfolgt auf folgendes Konto:

 

Volksbank Salzburg
Christoph Hausegger
Kontonr.: 010 197 994
BLZ: 45010
IBAN: AT50 4501 0000 1019 7994
BIC/SWIFT: VBOEATWWSAL


 

2. Haftung

Die Ausschreibung der Mietobjekte wurde nach bestem Wissen, Besichtigung und nach den Angaben des Beherbergers erstellt, für eventuelle Abweichungen z.B. aufgrund späterer Änderungen wird von All in One - Apartments keine Haftung übernommen.

 

3. Rechte des Vertragspartners

Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.

 

4. Pflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.


Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.

 

5. Rechte des Beherbergers

Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung
seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.

Wird das Service im Zimmer des Vertragspartners oder zu außergewöhnlichen Tageszeiten (nach 21,00 Uhr und vor 6,00 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel auszuzeichnen. Der Beherberger kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.

Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenabrechung seiner Leistung zu.

 

6. Pflichten des Beherbergers

Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft:

a) Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt werden können, wie die Bereitstellung von Salons, Sauna, Hallenbad, Schwimmbad, Solarium, Garagierung usw;
b) für die Bereitstellung von Zusatz- bzw Kinderbetten wird ein ermäßigter Preis berechnet.

 

7. Tierhaltung

Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.

Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen.

 

8. Allgemeines

 

9. Ankunftszeit und Rücktrittsrecht

Ankunftszeit

Je nach Vereinbarung, zwischen 15.00 und 21.00 Uhr. Am Abreisetag sind die Mietobjekte bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen und dem Vermieter bzw. dem Beauftragten gereinigt und im gleichen Zustand wie bei der Übernahme zu übergeben. 

 

Rücktritt

Sie können jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Ferienhaus & Ferienwohnung:
bis 61 Tage vor Reisebeginn stornofrei
ab 60. - 35. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
ab 34. - 7. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Reisepreis berechnet.

 

All in One Apartments · Fuchslehenstraße 7 · A-5700 Zell am See · Tel. +43 664 / 437 63 30 · E-mail
© IMPULS Werbeagentur