All in One Apartments GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Allgemeines

All in One Apartments GmbH ist eine Agentur, die Gästen gegen Entgelt eine Unterkunft zum vorübergehenden Aufenthalt vermittelt und in dieser beherbergt.

Gäste (Vertragspartner) sind natürliche oder juristische Personen des In- oder Auslandes, die für sich oder für andere Gäste einen Beherbergungsvertrag (Buchung) mit All in One Apartments GmbH abschließen.

Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B. Familienmitglieder, Freunde, etc).

2. Beherbergungsvertrag

Für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages zwischen All in One Apartments GmbH und den Vertragspartnern gelten die Vertragsinhalte dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). All in One Apartments GmbH verwaltet und offeriert Unterkünfte im Bundesland Salzburg zum Zweck der Beherbergung von Gästen.

Für die vereinbarte Vertragsdauer (Buchung) wird die Unterkunft dem Gast ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke zur kurzfristigen Beherbergung vermietet. Die bei einer Buchung angegebene maximale Personenanzahl darf bei Belegung nicht überschritten werden. Der Vertragsschluss findet im Vollausnahmebereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) statt.

3. Leistungen und Preise

Die von All in One Apartments GmbH angegebenen Leistungen bestehen aus definierten Leistungsbeschreibungen und Preiskalkulationen. Alle Leistungen, die im Mietpreis inkludiert oder exkludiert (verbindliche Sonderleistungen, die erst durch eine tatsächliche Beherbergung, bzw. Anreise in Kraft treten) sind, werden vom Beherberger in der Reservierungs- oder Buchungsbestätigung angegeben. Fixe Kosten, die nach geltender Rechtssprechung auf jeden Fall bezahlt werden müssen, sind vor der Buchung angegeben und auf erfolgter Buchung bestätigt. Vom Gast gewünschte Sonder- oder Zusatzleistungen (Nebenkosten wie zusätzliche Bettwäsche, Handtücher, Zwischenreinigungen, etc.) die nicht in der Reservierungs- bzw. Buchungsbestätigung als Teil der vereinbarten Leistungen angegeben sind, sind gesondert vor Bezug der Unterkunft zu bezahlen. Nebenkosten gelten auch für Kinder und Kleinstkinder. Der Beherberger kann für diese Personengruppe Ausnahmen gewähren (Gebührenbefreiung). Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Steuern (z.B. Mehrwertsteuer).

Alle angegebenen Leistungsmerkmale und Informationen sind All in One Apartments GmbH bindend, jedoch behält sich All in One Apartments GmbH das Recht vor, notwendige Änderungen vorzunehmen und dem Gast bis spätestens bei der Anreise zur Kenntnis zu bringen. Nicht in Kenntnis gesetzt werden müssen Gäste über Änderungen von auf Fotos dargestellten, beweglichen Gegenständen (z.B. Möbel, Dekorationsartikel oder anderes Inventar). Diese können, je nach Abnutzung oder anderen Einflüssen, von dem zur Verfügung gestelltem Bildmaterial der gebuchten Unterkünfte abweichen.

Gäste haben das Recht, sofern All in One Apartments GmbH keine andere Bezugszeit offeriert, die gemieteten Objekte (Appartements, Chalets, etc.) ab der Uhrzeit (am Ankunftstag) zu beziehen, die in der Buchung oder einer gesonderten, dem Gast übermittelten Information angegeben ist. In der Regel ist das 16:00 bis 19:00 Uhr.

Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis spätestens 10.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.

4. Vertragsabschluss – Zahlungen

Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Annahme der Buchung des Vertragspartners durch All in One Apartments GmbH zustande. Der Beherberger, All in One Apartments GmbH ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens zum Zeitpunkt der in der Buchung angegebenen Frist nach der bestätigten Buchung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (z.B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. Der gesamte Mietbetrag muss vor der Schlüsselübergabe beglichen sein. Zusätzlich verpflichtet sich der Gast für Schlüssel und Unterkunftsausstattungen eine Kaution bei der Ankunft mittels Kreditkarten Autorisierung zu deponieren. Die Höhe der Kaution wird je nach Objekt zwischen EUR 150.00 und EUR 500.00 festgelegt und ist dem Gast rechtzeitig bekannt zu geben. Die Kaution kann nicht in bar hinterlegt werden!  Diese wird als Reservierung auf einer Kreditkarte des Gastes einbehalten und nach Abreise des Gastes binnen 72 Stunden wieder freigegeben, sofern es keine Beanstandung (Beschädigungen, offene Forderungen aus dem Beherbergungsverhältnis) gibt.

5. Dauer der Beherbergung

Mit dem Anreisetag beginnt das Mietverhältnis für die gebuchte Dauer. All in One Apartments GmbH stellt die gewählte Unterkunft in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Reklamationen seitens des Gastes sind unmittelbar nach Bezug der Unterkunft dem Beherberger mitzuteilen. Der Beherberger hat dann das Recht auf Nachbesserung. Falls die Beanstandung durch den Gast nicht zeitgemäß erfolgt, wird angenommen, dass sich die Unterkunft im vereinbarten und vertragsmäßigen Zustand befunden hat. (siehe auch Punkt 7)

6. Rücktritts-/Stornierungsbedingungen

Falls der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten möchte gelten folgende Bedingungen:

Die Anzahlungs- und Stornierungsbedingungen sind immer bei der jeweiligen Ferienunterkunft angegeben. Sollte dies in Ausnahmefällen (wie z.B. Übermittlungsfehler, Software-Updates, technische Probleme) nicht angezeigt werden, gelten folgende Bedingungen:  

Stornobedingungen mit Anreisedatum ab 15.04.21 bis Abreisedatum 30.11.21:

Vorauszahlungen

10% des Gesamtpreises der Buchung kann jederzeit nach der Buchung in Rechnung gestellt werden.

Der Gesamtpreis der Buchung wird mindestens 5 Tage vor der Anreise fällig.

Stornierung

Stornierungen die bis zu 5 Tage vor Anreisedatum erfolgen, werden keine Gebühren berechnet.

Stornierungen und Änderungen, die verspätet erfolgen oder bei Nicht-Anreise, werden mit dem Gesamtpreis der Buchung berechnet.

 

Stornobedingungen mit Anreisedatum ab 01.12.21 bis Abreisedatum 15.04.22:

Vorauszahlungen

10% des Gesamtpreises der Buchung kann jederzeit nach der Buchung in Rechnung gestellt werden.

Der Gesamtpreis der Buchung wird mindestens 14 Tage vor der Anreise fällig.

Stornierung

Stornierungen die bis zu 14 Tage vor Anreisedatum erfolgen, werden keine Gebühren berechnet.

Stornierungen und Änderungen, die verspätet erfolgen oder bei Nicht-Anreise, werden mit dem Gesamtpreis der Buchung berechnet.



Im Falle einer Stornierung gilt eine geleistete Anzahlung nicht als Teilzahlung, sondern die aus Nichtanreise resultierende Stornogebühr. Diese wird, wie oben beschrieben, zur Anrechnung gebracht. Der Vertragspartner hat jederzeit das Recht einen Ersatzmieter zu stellen. In diesem Fall entfällt die Rücktrittsgebühr.

All in One Apartments GmbH kann ohne Frist die Buchung kündigen, wenn der/die Vertragspartner den Betrieb der Ferienunterkunft trotz Abmahnung nachhaltig stört, andere Gäste gefährdet oder sich vertragswidrig verhält.

7. Pflichten des Gastes – Versicherungen

Sie, als Vertragspartner (Gast), bestätigen mit der Buchung diese AGB gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Dies gilt insbesondere für die Hinweise zur Nutzung der gebuchten Unterkunft.

Sie und Ihre Mitreisenden erklären sich damit einverstanden die Unterkunft sorgfältig und pfleglich zu benutzen und diese (sowie das Inventar), sauber und im Zustand wie bei Übernahme, am Tag der Abreise wieder an All in One Apartments GmbH zu übergeben. Dies ist unabhängig von der Endreinigung! Eine sorgfältige Reinigung wird durch All in One Apartments GmbH oder deren Beauftragte nach Abreise der Gäste durchgeführt.

Der Gast verpflichtet sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Sogenannte Vorschäden sind unmittelbar nach Eintreffen in der Unterkunft schriftlich oder telefonisch dem Beherberger zu melden. Der Beherberger kann damit geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls Reparaturen durchzuführen oder gleichwertigen Ersatz zu stellen.

Der Gast verpflichtet sich keine Schäden an Türen, Fenstern, Wänden oder Böden, sowie anderen Einrichtungsgegenständen zu verursachen. Im Falle einer Beschädigung kann die bei Anreise hinterlegte Kaution zur Schadensregulierung herangezogen werden. Dies gilt insbesondere auch für starken Rauchgeruch, da all unsere vermieteten Ferienobjekte Nichtraucher-Unterkünfte sind.

Der Gast bestätigt während der Mietdauer alle persönlichen Sachen und Wertgegenstände sicher aufzubewahren. All in One Apartments GmbH haftet nicht für Schäden Dritter. Dem Gast wird empfohlen vor Anreise eine Reiseversicherung abzuschließen. Private Haftpflichtversicherungen regulieren in der Regel auch Schäden in den Ferienobjekten, die Sie als Gast verursachen. Der Beherberger empfiehlt dem Gast die Prüfung, ob seine Versicherung Schäden auch in Ferienunterkünften abdeckt.

8. Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am Nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen, bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.

9. Schriftform, Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

10. Gerichtsstand/Rechtswahl

Es findet österreichisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Zell am See.